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Geschichte der Stadtbefestigung
Angelegt wurde die Stadt Horstmar, die sich durch ihren fast quadratischen Stadtgrundriss von den etwa gleich alten Städten des Münsterlandes eindeutig unterscheidet und als ein sehr frühes Beispiel der quadratischen Stadtgrundrisse in Deutschland anzusehen ist, kurz nachdem Fürstbischof Gerhard von Münster im Jahre 1269 die Herrschaft „kaufte“.
Die Befestigung dieses für jene Zeit ungewöhnlicher Stadtgrundriss bestand aus einem Wall-Graben-System: zwei Wälle mit dazwischen und davor liegenden Gräben, in die Außenkanten des Binnenwalls eingelagerte, befestigte Höfe und ein weitgehend regelmäßiges Straßennetz mit einem Kirchplatz in der Mitte. Die insgesamt neun Höfe wurden sog. Burgmannen zum Lehen gegeben, u.a. mit der Aufgabe der Organisation der Stadtverteidigung. Die Durchlässe wurden durch sog. Kastentore gesichert. Das innen am nördlichen Graben gelegene war gleichzeitig Vortor zur Burg. Der daran anschließende Hof, genannt Sendenhof, dessen älteste Bausubstanz von der Hausforschung ins 13. Jh. datiert wird, war zunächst Wohnsitz des fürstbischöflichen Torwächters. Spätestens seit 1552 wurde er Sitz des Amtsdrosten (Drostenhof), Erbamt der Familie Droste zu Vischering seit 1549 im fürstbischöflichen Amt Horstmar.
Eine die befestigten Höfe durchgehend verbindende Stadtmauer konnte die Archäologie ausschließen, vielmehr verlief zwischen ihnen der sog. Binnenwall. Nur am Sendenhof gab es ursprünglich ein kurzes Stück Stadtmauer als Verbindung zum dortigen (Burg-)Stadttor, das bei der Vergrößerung des Hauses 1756 überbaut wurde. Am Münsterhofe gab es auf Grund entsprechender Reste Hinweise, dass die Anbindung des Hofes an den Binnenwall durch ein Mauerstück erfolgt ist. Dieses wurde bei den Ausbauarbeiten 2008/11 leider entfernt.
Der Butenwall wurde bereits vor 1755 zu Gärten niedergelegt, für die man wegen der großen Not Miete erhob. Als das Elend, das mit dem 30jährigen Krieg begonnen hatte, weiter anhielt, wurde 1766 auch noch der Binnenwall an die Anwohner verkauft. Sie erhielten die Erlaubnis, den Graben aufzufüllen, um auf den so gewonnenen Flächen Gärten anzulegen. Nur an der Südwestecke der Stadt sind heute noch beträchtliche Teile von ehemaligem Binnenwall und Stadtgraben erhalten geblieben und inzwischen als Bodendenkmal unter Schutz gestellt worden, ebenso der kleine Rest an der Südostecke.
Die Straßendurchgänge durch das Wall-Graben-System wurden von Stadttoren gesichert, von denen das der Verbindungsstraße von Stadt und Burg bis heute erhalten ist. Jene am Ende der Schöppingerstraße und der Münsterstraße wurden 1828 abgebrochen, da sie ein Verkehrshindernis (für die Kuhgespanne der Ackerbürger der Stadt) waren.