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Die Anfänge Horstmars liegen im frühen Mittelalter. Damals wanderten in den dünn besiedelten hiesigen Raum Menschen aus vielen, vor allem norddeutschen Regionen ein. Sie siedelten auf waldfreien Flächen, wo Wasser für die Versorgung von Mensch und Vieh vorhanden war, was durch Quellen am Südrand des Schöppinger Berges, u. a. des Immelbachs und der Wirlocks gegeben ist. Den angrenzenden Wald nutzten sie als „Weide“ für ihre Rinder und Schweine, rodeten aber meist auch einen Teil davon zur Vergrößerung der Ackerflächen. Die ältesten Siedlungen wiesen noch wegen des genutzten kreuz und quer Furchen ziehenden Hakenpfluges Block-Fluren auf, in denen sie ihre Höfe errichteten. Mit der Erfindung und Verbreitung des mit Rädern versehenen Scharpfluges, der die Schollen in Streifen umbricht und deshalb längere Saatbeete erfordert, erhielten die Ackerflächen ab etwa dem 9. Jahrhundert eine ei- oder schildförmige Form. Zudem wurden die Höfe an den Rand verlegt. Die meisten dieser Ackerflächen haben heute noch die Flurbezeichnung „Esch“, so z. B. der Stadtesch und der Lütken Esch. „Esch" ist ein altgermanisches Wort für „Ackerland“ oder „Saatfeld“; als Flur handelt es sich meist um Flächen, die quer in schmale, langgestreckte Ackerbeete aufgeteilt sind.


Im Rahmen der mit der Unterwerfung verbundenen Christianisierung der Westfalen wurden entlang der Heerstraße vom Niederrhein an die Ems im hiesigen Raum die Taufkirchen Schöppingen, Wettringen und Rheine gegründet. Der Bereich Horstmar mit den Bauerschaften Niedern und Schagern und der des Dorfes Leer mit den Bauerschaften Haltern und Ostendorf wurden der Taufkirche Schöppingen zugeordnet, wo an bzw. über einer kräftig sprudelnden Quelle eine Kirche errichtet wurde. Ludwig der Fromme, Nachfolger Kaiser Karls des Großen, schenkte 838 diese drei Taufkirchen mit ihren „Einkünften“ dem Damenstift Herford. Unter Fürstbischof Hermann II. (1173 – 1203) wurden Horstmar und Leer selbständige Pfarren, also von Schöppingen abgepfarrt, nachdem auch hier Kirchen gebaut worden waren.

Wann der an der Heerstraße vom Niederrhein nach Rheine an der Ems u. a. auf dem Hagen am Pass von Horstmar oberhalb großer, vom Immelbach durchflossener Teiche eine Burg ausgebaut wurde, ist bis heute ungeklärt. Die hier ursprünglich ansässigen Edlen von Horstmar sind 1154 erstmals urkundlich mit Namen „von Horstmar“ erwähnt; lassen sich aber schon seit 1092 annehmen, noch ohne Zusatz „Horstmar“. Zu ihrer „Herrschaft“ gehörten Bauernhöfe und andere landwirtschaftliche Nutzungsrechte in der Umgebung von Horstmar und Recke, wo die Horstmarer eine Eigenkirche besaßen, sowie Ibbenbüren. Letztere schenkten sie 1189 dem Bischof von Osnabrück zur Gründung eines Klosters, was aber nicht erfolgte.

1241 wurde die Herrschaft Horstmar mit der Herrschaft Ahaus vereinigt, weil der Edle Otto von Horstmar Adelheid von Ahaus geheiratet hatte, die nach dem Tode ihres Bruders die Herrschaft Ahaus erbte. Als deren Tochter Beatrix den Grafen Friedrich von Rietberg 1251 heiratete, wurden die Herrschaften Horstmar und Ahaus wieder getrennt und die Herrschaft Horstmar mit Rietberg vereinigt.
In der Großen Ritterschlacht bei Zülpich 1267 kam Friedrich von Rietberg als Bundesgenosse des Erzbischofs von Köln in der Kölner Fehde gegen Wilhelm IV. von Jülich, verbündet mit Fürstbischof Gerhard von Münster, in münsterische Gefangenschaft. Das Lösegeld zur Entlassung 1269 konnte er nur aufbringen durch „Verkauf“ von Burg und Herrschaft Horstmar mit allem Grundbesitz einschließlich der Vasallen, Dienstmannen und Hörigen an Fürstbischof Gerhard von Münster.

Fürstbischof Gerhard von Münster baute die Siedlung um die kleine Kirche südlich der Burg aus und verlieh ihr folgende besondere Rechte:

  • Befestigungsrecht (Wälle und Gräben)
  • Selbstverwaltungsrecht
  • eigene Gerichtsbarkeit (Stadtgericht)
  • Marktrecht (Gertrudismarkt)

Demnach erhielt Horstmar ein, wenn auch eingeschränktes, „Stadtrecht“

So entstand ein für jene Zeit ungewöhnlicher Stadtgrundriss: Zwei Wälle mit dazwischen- und davor liegenden Gräben, in die Außenkanten des Binnenwalls eingelagerte befestigte Höfe und ein weitgehend regelmäßiges Straßennetz mit einem Kirchplatz in der Mitte. Acht der insgesamt wohl neun Höfe wurden sog. „Burgmannen“ zum Lehen gegeben, u.a. mit der Aufgabe der Organisation der Stadtverteidigung. Die Durchlässe wurden durch Kastentore gesichert. Das innen am nördlichen Graben gelegene war gleichzeitig Vortor zur Burg. Der daran anschließende Hof, genannt Sendenhof, dessen älteste Bausubstanz von der Hausforschung ins 13. Jahrhundert datiert wird, war zunächst Wohnsitz des fürstbischöflichen Torwächters. Spätestens seit 1552 wurde er Sitz des Amtsdrosten (Drostenhof), Erbamt der Familie Droste zu Vischering seit 1549 im fürstbischöflichen Amt Horstmar.

Plan der Altstadt um 1828

Umzeichnung der Urkarte A. Janßen

A St. Gertrudis Kirche, B Rathaus, C Drostenhof (Sendenhof genannt), 1 Deipenhof, 2 Münsterhof, 3 Haus Langen, 4 Ascheberger Hof, 5 Borchorster Hof, 6 Valkenhof, 7 Strickshof, 8 Merveldter Hof

Zeichnung nach Urkarte A. Janßen.

Der Bereich der Altstadt ist heute von einem Grüngürtel umgeben und somit von der umgebenden jüngeren, vor allem nach 1945 entstandenen Bebauung abgesetzt.


Bild:

Horstmar von Westen
Luftschrägbild der Stadt 2007 Chr. Birghan.